Wir von der UWG würden uns freuen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen zur Kommunalwahl am 15. März 2020 per Briefwahl abgeben. Sie wissen nicht wie es geht?





Hier eine kleine Anleitung.


Die Wahlberechtigungskarte wird Ihnen von der Stadt Leipheim ab dem 10. Februar 2020 zugeschickt. Mit dieser Karte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen, die Ihnen dann per Post zugeschickt werden. Sie können auch persönlich die Briefwahlunterlagen im Leipheimer Rathaus abholen. (Wahlbenachrichtigungskarte und Personalausweis nicht vergessen). Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag den 13.03.2020 um 15:00 Uhr beantragt werden. 


Sie erhalten vier Stimmzettel:

 

Stadtratswahl (20 Stimmen können vergeben werden) Sie können eine, zwei oder drei Stimmen pro Person vergeben

 

Kreistagswahl (60 Stimmen können vergeben werden)

 

Bürgermeisterwahl (Eine Stimme kann vergeben werden)

Diese muss nicht bei dem vorgeschlagenen Namen gesetzt werden, Sie können auch einen Namen Ihrer Wahl hinzufügen und davor ein Kreuz machen (Art 39 BayGLKrWg)

 

Landratswahl (Eine Stimme kann vergeben werden)


Nun können Sie sich in aller Ruhe zuhause über die Kandidaten informieren.

 

In den Wahlunterlagen liegt ein Merkblatt bei, auf dem beschrieben wird, wie die ausgefüllten Stimmzettel in die dazugehörigen Umschläge gelegt werden müssen. Wenn Sie alles richtig ausgefüllt haben, können Sie Ihren Wahlbriefumschlag entweder mit der Post versenden, oder persönlich spätestens am Wahltag bis 18:00 im Leipheimer Rathaus abgeben.